Wie Google Sie beim Thema Bewertungen an der Nase herumführt
Google hat ein großes Interesse daran, dass Bewertungen auf der Plattform veröffentlicht werden und dort auch bleiben. Das erhöht Googles eigene Glaubwürdigkeit, Wichtigkeit und Sichtbarkeit. Google gibt Ihnen Tipps im Umgang mit Bewertungen, die wir als Anwälte für außerordentlich schädlich halten. Wenn Sie Googles Tipps folgen, reiten Sie sich tiefer hinein in den Ärger, und es wird schwieriger für Sie, Bewertungen entfernen zu lassen.
So gibt Google Ihnen den Tipp, sachlich auf eine negative Bewertung zu antworten. Das klingt doch erst einmal gut, oder? Wir haben schließlich alle gelernt, dass man Probleme in der direkten Kommunikation lösen soll. Aber Achtung, hier läuft die Kommunikation über einen Dritten, und sie laufen direkt in die Falle, weil Sie mit Ihrer Antwort zumeist automatisch zugeben, dass tatsächlich ein Kundenkontakt zwischen Ihnen und dem Rezensenten bestanden hat.

Damit machen Sie Google das Leben einfach und bringen selbst den Nachweis, den eigentlich Google erbringen müsste. Vielleicht antworten Sie auch einfach unbedacht, obwohl gar kein Kundenkontakt bestand. Wie kommen Sie denn dann aus der Nummer wieder heraus? Aber es kann noch schlimmer kommen. Wenn Sie als Arzt oder Psychotherapeut oder Anwalt nicht streng darauf achten, die Schweigepflicht zu wahren, erklären Sie unter Umständen sogar, dass eine bestimmte Person bei Ihnen in Behandlung oder Beratung war. Das kann strafbar sein. Es kann gefährlich für Ihre berufliche Zukunft sein, wenn Sie als Berufsangehöriger, der einer Schweigepflicht unterliegt, nicht achtsam sind!
Wie reagiert man auf eine schlechte Bewertung?
Google hat hier einige Ratschläge für Sie parat: https://support.google.com/business/answer/3474050?hl=de
Schauen wir uns diese einmal genauer an:
- Zunächst erklärt Google dem Bewerteten, dass er sein Unternehmen „bestätigen“ müsse, um auf Rezensionen antworten zu können. Erst dann hat man die Möglichkeit, in Google Maps, in der Google My Business App oder auf der Google My Business-Startseite direkt mit dem eigenen Unternehmensprofil auf Rezensionen zu antworten. Natürlich ist es logisch, dass man sich anmelden muss, um für ein Unternehmen zu antworten. Aber bitte vergessen Sie dabei nicht, dass Sie hierbei die entsprechenden AGB von Google anerkennen und so zum Vertragspartner von Google werden.
Das könnte Folgen haben im Hinblick auf die Kostenübernahme von der Rechtsschutzversicherung, wenn Sie uns beauftragen.
- Dann wird Ihnen genau erläutert, wie Sie auf Bewertungen antworten können und zur Krönung erfolgen diese Tipps:

Antworten von Unternehmensinhabern sind eine Gelegenheit, Kundenbeziehungen zu stärken – sie werden aber auch öffentlich gepostet. Berücksichtigen Sie beim Beantworten von Kundenrezensionen folgende Richtlinien:
- Seien Sie freundlich und werden Sie nicht persönlich. Dies ist nicht nur eine Richtlinie, sondern auch ein sinnvoller Ratschlag für jeden Unternehmensinhaber. Es ist schwierig, einen Streit mit einem frustrierten Kunden für sich zu entscheiden, und Sie sollten es vermeiden, Brücken hinter sich abzubrechen. Ihre Antworten sollten hilfreich, verständlich und höflich sein. Außerdem müssen die Antworten den ⦁ Nutzungsbedingungen und Richtlinien entsprechen.
- In der Kürze liegt die Würze. Nutzer erwarten hilfreiche und ehrliche Antworten, können jedoch durch eine lange Antwort schnell überfordert sein.
- Bedanken Sie sich bei der Person, die die Rezension geschrieben hat. Antworten Sie zufriedenen Kunden, wenn Sie neue oder relevante Informationen mitteilen möchten. Sie müssen nicht jedem, der eine Rezension hinterlassen hat, öffentlich danken, denn Ihre Antworten erreichen viele Kunden.
- Handeln Sie als Freund, nicht als Verkäufer. Die Verfasser von Rezensionen sind bereits Kunden, daher brauchen Sie ihnen keine Verkaufs- oder Werbeangebote zu unterbreiten. Teilen Sie den Rezensenten eine Neuigkeit aus Ihrem Unternehmen mit oder geben Sie ihnen Informationen, die sie bei ihrem ersten Besuch nicht erhalten haben.
Als erfahrene Anwaltskanzlei sehen wir das vollkommen anders und halten Googles Tipps für fatal. Selbstverständlich sollte man immer freundlich bleiben, aber „hilfreiche und ehrliche Antworten“ und ein „Bedanken“ bei einer Person, die Sie schlecht bewertet hat, führt dazu, dass Sie anerkennen, dass das, was der Rezensent schreibt, der Wahrheit entspricht. Aus der Nummer kommen Sie dann nicht mehr heraus. Warum man als „Freund“ seines Kunden agieren sollte, bleibt uns völlig schleierhaft. Aber es kommt noch fataler!
Google schreibt weiter:
Negative Rezensionen sind nicht unbedingt ein Zeichen dafür, dass Ihr Unternehmen nicht gut geführt wird. Ein Kunde kann z. B. auch einfach falsche Erwartungen gehabt haben. Wenn Sie auf Rezensionen antworten, finden Sie heraus, wie Sie das Angebot für Ihre Kunden noch weiter verbessern können.
Hier haben wir einige Tipps zusammengestellt, wie Sie auf negative Rezensionen so antworten, dass Sie einen positiven Eindruck bei aktuellen und künftigen Kunden hinterlassen:
- Teilen Sie keine personenbezogenen Daten der Rezensenten. Greifen Sie sie auch nicht auf Maps, bei anderen Diensten oder im echten Leben an. Schlagen Sie ihnen lieber vor, Sie z. B. über Google My Business-Nachrichten oder E-Mail bzw. telefonisch zu kontaktieren und so das Problem zu lösen. Eine anschließende positive Konversation führt häufig dazu, dass die Kunden die Rezension ändern. So zeigen Sie an Ihrem Angebot interessierten Nutzern, dass Ihnen die Meinung der Kunden wichtig ist.
Hierzu sagen wir als Kanzlei für Reputationsschutz, dass eine Kommunikation außerhalb von Google im Einzelfall hilfreich sein kann. Aber bedenken sie bitte, dass die Person, die Sie bereits schlecht bewertet hat, eine völlig andere Sicht auf die Dinge hat und nach Ihrer Kontaktaufnahme gegebenenfalls über Sie berichtet, dass Sie versuchen, schlechte Bewertungen aus der Welt zu schaffen. Als Unternehmer werden Sie auch kaum die Zeit haben, sich inhaltlich und emotional mit jeder Bewertung auseinanderzusetzen. Wir helfen Ihnen dabei!
Weiter schreibt Google:
- Forschen Sie nach, wieso die Rezensenten einen negativen Eindruck vom Unternehmen haben. Eventuell finden Sie in Ihren Verlaufsdaten Informationen dazu, ob ein Kunde schon früher negative Erfahrungen mit Ihrem Unternehmen gemacht hat.
Das können Sie intern gerne tun. Die Öffentlichkeit geht das nichts an.
- Geben Sie Fehler Ihrerseits offen zu. Sie brauchen aber nicht die Verantwortung für Vorkommnisse zu übernehmen, die Sie nicht verschuldet haben. Erklären Sie, welche Möglichkeiten es gibt, um ein Problem zu lösen. Zeigen Sie Wege auf, wie Sie mit Umständen umgehen, auf die Sie keinen Einfluss haben. Wenn Sie beispielsweise eine Veranstaltung wegen schlechten Wetters absagen mussten, teilen Sie den Kunden mit, dass Sie künftig auf die Vorhersagen achten und sie im Vorwege informieren werden, wenn eine Veranstaltung eventuell nicht stattfinden kann.
Google rät Ihnen, Fehler offen zuzugeben, damit die negative Bewertung nicht mehr gelöscht werde kann. Lassen sie sich nicht auf so einen rufschädigenden Unsinn ein! Sie liefern Google auf diese Art und Weise alle nötigen Einwände, eine Löschungsaufforderung abzuschmettern!

- Entschuldigen Sie sich, wenn es Ihnen angemessen erscheint. Zeigen Sie Bedauern und Mitgefühl.
Sie entschuldigen sich bitte nicht öffentlich unter einer Rezension. Es mag sicher Fälle geben, in denen Sie etwas falsch gemacht haben. Das können Sie aber anders klären als über Google. Google wird Ihnen nämlich in diesem Fall sehr deutlich machen, dass Sie eine negative Bewertung inhaltlich anerkennen.
- Unterschreiben Sie mit Ihrem Namen oder den Initialen, damit die Kunden merken, dass Sie ein echter Mensch sind. Dadurch wirken Sie authentischer.
Wenn Sie so handeln, haben Sie keine Chance mehr, einen Kundenkontakt zu bestreiten und machen es Google sehr einfach! Lassen Sie sich von Google nicht täuschen!
- Antworten Sie zeitnah, sodass die Kunden merken, dass Sie sich für ihre Meinung interessieren. Mit der Google My Business App können Sie schnell reagieren.
Schnell und übereilt sollen Sie gar nicht handeln, denn das führt zu Übersprungshandlungen. Für Google ist es natürlich ein gefundenes Fressen, wenn jeder sofort alles kommentiert und Google so fröhlich weiter expandieren kann. Rufen sie uns an und vereinbaren Sie eine kostenlose Erstberatung und wir werden gemeinsam sehen, ob wir gegen eine Bewertung vorgehen können oder nicht.
Google hat im Gegensatz zu Ihnen kein Interesse daran, Bewertungen zu löschen:
Bitte bedenken Sie bei jedem Schritt, dass Google keinerlei Interesse daran hat, negative Bewertungen zu löschen. Durch die Löschung von negativen Bewertungen gehen Google wichtige Daten und Informationen verloren. Positiv bewertete Unternehmen ranken bei den Google-Listings höher als schlechter bewertete Unternehmen. Erst durch negative Bewertungen kann der Google-Algorithmus zwischen „guten“ und „schlechten“ Unternehmen unterscheiden.
Bewertungen löschen zu lassen, kostet Google eine Menge Geld. Dafür braucht es Personal und Fachwissen. Von Millionen an Beschwerden, die bei Google eingereicht werden, wird nur ein Bruchteil bearbeitet. Denn die wenigsten Nutzer wissen, wie man Google zu einem Prüfverfahren zwingen kann. Einige Kanzleien haben Zahlen zu ihren Erfolgsquoten zum Löschen von negativen Bewertungen herausgegeben. Diese liegen bei 70 bis 80 Prozent der angegriffenen Bewertungen. Diese Zahlen sind wohl eher konservativ geschätzt. Wir haben es in der Vergangenheit schon oft geschafft, alle negativen Bewertungen aus einem Google My Business-Profil löschen zu lassen, weil wir die Gesetze und die Rechtsprechung richtig anwenden. Öffentlichkeit und Presse wären entsetzt, wie viele Bewertungen jährlich gelöscht werden müssten, wenn alle Nutzer ihre Rechte kennen würden. Ein Vertrauensverlust für Google und damit ein Marketingdesaster wären die Folge. Folglich wird Google alles dafür tun, so wenig wie möglich über das Löschen von Bewertungen zu veröffentlichen. Google wird Ihnen auch keine echten Hilfestellungen geben. Dies zeigt sich schon an der Information, die Google zum Löschen von Bewertungen gibt. Sie können einen „Richtlinienverstoß“ melden, sehe Sie hier:
Unsere Meinung dazu? Verstöße, die ganz offensichtlich Hassreden enthalten, können Sie getrost melden. Das, was Sie an einer negativen Bewertung aber wirklich beschäftigt und meist viel subtiler ist, ist als Meldegrund nicht vorgesehen. Google bleibt völlig wage, was unter den vier Verstößen zu verstehen ist. Das Unternehmen schlägt Ihnen vor, die negative Bewertung über den Link neben der Bewertung zu melden. Diese Art von Meldung ist am erfolgreichsten, wenn es sich tatsächlich um eine Bewertung handelt, die gegen die wagen genannten Richtlinien von Google verstößt, und dies auch für Außenstehende nachvollziehbar ist. Nach unserer Erfahrung werden hier beispielsweise Aufforderungen zur Gewalt und anstößige Kommentare tatsächlich sehr schnell entfernt. Alle anderen Bewertungen, die nicht vollkommen offensichtlich gegen die Google-Richtlinien verstoßen, werden von Google nicht geprüft.
Es handelt sich bei dem dürftigen Vier-Punkte-Katalog nicht um das von der Rechtsprechung geforderte Prüfverfahren nach der Gerichtsentscheidung zu JAMEDA II (Jameda II -BGH-Urteil vom 1. März 2016 Az. IV ZR 34/15). Viele der negativen Bewertungen können unrechtmäßig sein, fallen aber eben nicht unter die Google-Richtlinien. Google hat die eigenen Richtlinien so weich formuliert, dass kaum eine Bewertung aufgrund eines Richtlinienverstoßes gelöscht werden muss.
Der Hinweis von Google, dass Richtlinienverstöße gemeldet werden können, suggeriert und täuscht Sie, dass hier geltendes Recht zur Anwendung kommt. Dies ist gerade nicht der Fall. Es ist nicht möglich, eine typische negative Bewertung aufgrund der vier Auswahlmöglichkeiten so zu melden, dass das Prüfverfahren nach der geltenden Rechtsprechung und der geltenden Rechtsprechung und Gesetzgebung (Jameda II- Rechtsprechung und NetzDG) eingeleitet werden muss. Deshalb scheitern fast alle Nutzer daran, eine negative Bewertung löschen zu lassen.
Google ist verpflichtet, ein Prüfverfahren durchzuführen
Nur ein Prüfverfahren nach festgelegten Standards kann zu einer Entscheidung führen, ob eine Bewertung rechtmäßig oder unrechtmäßig ist, außer, der Fall ist völlig offensichtlich (Jameda II -BGH-Urteil vom 1. März 2016 Az. IV ZR 34/15). Google muss also auf Beschwerden mit einem Prüfverfahren reagieren und haftet für jede Bewertung selbst, sobald die Beschwerde erfolgt ist, er also Kenntnis von der möglichen Rechtsverletzung hat. Erst nachdem ein Prüfverfahren durchlaufen wurde, können Google und Ihr Anwalt einschätzen, ob die Bewertung rechtmäßig ist oder nicht. Im Prüfverfahren haben primär der Bewertende und sekundär Google die Beweis- und Darlegungslast für alle Behauptungen. Solange kein Prüfverfahren die Rechtmäßigkeit der Bewertung bestätigt hat, sollten Sie keine Fehler zugeben. Sie schaden sich durch vorschnelles Handeln sehr und spielen Google in die Karten. Stellt sich heraus, dass eine negative Bewertung rechtmäßig war, können Sie immer noch Fehler zugeben.
Gewinnen Sie Abstand zur Bewertung. Es besteht die Gefahr, dass Sie bei eigenen Reaktionen zu emotional reagieren. Starke Gefühle sind ist ein schlechter Ratgeber. Zudem sollten Sie nicht an den „Kunden“ denken, denn dieser hat sich ganz klar gegen Sie positioniert.

Unsere Meinung dazu? Verstöße, die ganz offensichtlich Hassreden enthalten, können Sie getrost selbst melden. Vieles, was unsere Mandanten an einer negativen Bewertung aber wirklich beschäftigt und meist viel subtiler ist, ist als Meldegrund nicht vorgesehen. Google bleibt völlig wage, was unter den vier Verstößen zu verstehen ist. Das Unternehmen schlägt Ihnen vor, die negative Bewertung über den Link neben der Bewertung zu melden. Diese Art von Meldung ist am erfolgreichsten, wenn es sich tatsächlich um eine Bewertung handelt, die gegen die wagen Richtlinien von Google verstößt, und dies auch für Außenstehende nachvollziehbar ist. Nach unserer Erfahrung werden hier beispielsweise Aufforderungen zur Gewalt und anstößige Kommentare tatsächlich sehr schnell entfernt. Alle anderen Bewertungen, die nicht vollkommen offensichtlich gegen die Google-Richtlinien verstoßen, werden von Google nicht geprüft.

Es handelt sich bei dem dürftigen Vier-Punkte-Katalog nicht um das von der Rechtsprechung geforderte Prüfverfahren nach der Gerichtsentscheidung zu JAMEDA II (Jameda II -BGH-Urteil vom 1. März 2016 Az. IV ZR 34/15). Viele der negativen Bewertungen können unrechtmäßig sein, fallen aber eben nicht unter die Google-Richtlinien. Google hat die eigenen Richtlinien so weich formuliert, dass kaum eine Bewertung aufgrund eines Richtlinienverstoßes gelöscht werden muss.
Der Hinweis von Google, dass Richtlinienverstöße gemeldet werden können, suggeriert und täuscht Sie, dass hier geltendes Recht zur Anwendung kommt. Dies ist gerade nicht der Fall. Es ist nicht möglich, eine typische negative Bewertung aufgrund der vier Auswahlmöglichkeiten so zu melden, dass das Prüfverfahren nach der geltenden Rechtsprechung und Gesetzgebung (Jameda II- Rechtsprechung und NetzDG) eingeleitet werden muss. Deshalb scheitern fast alle Nutzer daran, eine nicht auf den ersten Blick rechtswidrige negative Bewertung löschen zu lassen.